De-minimis-Verordnung

1. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass die De-minimis-Verordnung dahingehend geändert wird, dass erstens die maximalen Förderbeträge, die 2007 als Obergrenze für die Förderung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen festgelegt wurden, an die Inflation angepasst werden, und dass zweitens Unternehmenszusammenschlüsse künftig nicht mehr wie bisher gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt werden, indem die Obergrenzen für die Förderung auf die gesamten Unternehmenszusammenschlüsse und nicht auf die einzelnen Tochterunternehmen angewendet werden (Antwort bitte begründen)?

2. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für weitere Ausnahmen von der De-minimis-Regelung ein, wie beispielsweise für Projekte der Forstwirtschaft, die in besonderer Weise zum Schutz der heimischen Wälder und der nachhaltigen Erzeugung regenerativer Energie dienen, damit diese über die in der De-minimis-Verordnung festgelegten Obergrenzen hinaus finanziell gefördert werden können (Antwort bitte begründen)?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 29. März 2021, Drucksache 19/28193)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1928193-De-minimis-Verordnung