Antrag “Verbot von Grünlandumbruch streichen”

Nach der aktuellen Rechtslage (Urteil des BGH vom 28.04.2017) müssen Flächen, die einen Ackerstatus besitzen, aber als Grünland genutzt werden, spätestens nach fünf Jahren umgebrochen und ggf. neu angesät werden, wenn die Betriebe den Ackerstatus nicht verlieren wollen. Dies ist umweltbiologisch jedoch völlig unsinnig! Landwirte brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Daher sollen sämtliche Flächen, die bis zum 1. Januar 2015 als Ackerland galten, auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung ihren Ackerstatus nicht verlieren! Und auch in Zukunft sollen als Grünland genutzte Ackerflächen nicht mehr umgebrochen werden müssen, um den Ackerstatus zu behalten.

Antrag (Drucksache 19/24326, vom 16.11.2020)

Hier sind die Orginalschriftstücke zum Download:

https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-11/1924326.pdf