Update vom 11. Mai 2020:

Lockerung der Maßnahmen in Bayern – Folgendes gilt:

Verpflichtender Mund- und Nasenschutz (Maskenpflicht) ab 6 Jahren!

Die Kontakte sind auf das Notwendige zu beschränken – Ansammlungen sind weiterhin nicht erlaubt.

Mehr Schutzmaterial und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern.

Schnelle Tests für Personen mit und ohne Symptomen, regelmäßige Tests v.a. in Kranken-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Schulen, Kitas und bei der Polizei.

ab 22. Juni:
– Veranstaltungen: private Events wie Geburtstage oder Hochzeiten (indoor 50 Personen, outdoor 100 Personen), im Vordergrund steht das bekannt sein muss wer teilnimmt falls es vor Ort zu einer Infektion kommt
– Gastronomie: Sperrstunde von 22:00 auf 23:00 Uhr ausgeweitet
– Handel: anstatt 20 Quadratmeter nur noch 10 Quadratmeter pro Kunde > mehr Verbraucher haben gleichzeitigen Zugang zu den Geschäften
– Wellness: unter speziellen Hygienevorschriften dürfen Saunen und Bäder wieder öffnen (Auch in Hotels)
– Busreisen: sind wieder möglich, vorausgesetzt es trägt jeder eine Maske
– Camping: Campingbereich wird gelockert
– Senioren- und Altenheime: längere Besuchszeiten und Aktivitäten, in Absprache mit der örtlichen Gesundheitsbehörde
– Kultur: Größere Gruppen (bspw. Chöre) dürfen wieder zusammen kommen und proben

ab 17. Juni:
– Freunde treffen: 10 Personen aus verschieden Haushalten in der Öffentlichkeit
– Katastrophenfall wird aufgehoben > keine weitreichenden Eingriffe der Staatsregierung in das öffentliche Leben

ab 15. Juni:
– Öffnung von Kinos, Theater-, Konzert- und weitere kulturelle Veranstaltungen

ab 08. Juni:
– Öffnung der Freibäder, Fitnessstudios, Tanzschulen und Sportstätten zum Training, Wettkämpfe nur für kontaktlose Outdoor-Sportarten

ab 02. Juni:
– Speise- und Außengastronomie einheitlich bis 22:00 Uhr geöffnet

ab 30. Mai:
– Öffnung von Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung, der Sprach- und Integrationsförderung sowie der Jugendarbeit, Busreisen für Individualbuchungen

ab 25. Mai:
– Gastronomie: Öffnen der Innenbereiche erlaubt (bis 22 Uhr). (Die Hotellerie soll ihre Tore ab dem 30. Mai aufmachen.)

ab 18. Mai:
– Schulöffnungen: es sollen 1. und 5. Klassen wieder in die Schulen zurückkehren, sowie 6. Klassen an Gymnasien und Realschulen.

– Gastronomie: Außenbereiche von Speiselokalen dürfen wieder öffnen (bis 20 Uhr)

ab 11. Mai:
– an den Schulen kehren die vierten Klassen sowie die Abschlussklassen 2021 zurück. Zudem startet eine erweiterte Betreuung von Kindergartenkindern.

Tagespflege und Eltern-Kind-Kleingruppen sind wieder erlaubt. 
– alle Geschäfte im Freistaat dürfen wieder öffnen – ebenso wie ZoosBibliothekenMuseen und Fahrschulen.

ab 9. Mai:
– Besuch im Pflegeheim und Krankenhaus von enger Verwandtschaft möglich

ab 8. Mai:
– mehrere Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich treffen. Im privaten wie auch im öffentlichen Raum ist dies erlaubt.

ab 06. Mai:
– Besuche der engeren Verwandtschaft erlaubt

ab 4. Mai:
– Friseure und Fußpflegebetriebe unter bestimmten Sicherheits- und Hygienestandards wieder geöffnet (genaue Auflagen hierzu wie z.B. Maskenpflicht folgen am 30.4.)

! Achtung: Kosmetikbetriebe oder Nagelstudios bleiben weiter vorerst geschlossen !

ab 27. April:
– Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm für max. 40 Personen wieder geöffnet; Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von der Quadratmeter-Obergrenze ausgenommen.

– Shoppingcenter bleiben weiter vorerst geschlossen
– Schulen für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungen 2020 wieder geöffnet
– Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen unter bestimmten Sicherheits- und Hygienestandards wieder geöffnet

ab 20. April:
– Maskengebot, jedoch keine Maskenpflicht (insbesondere im ÖPNV)

– Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen, jedoch ist eine Kontaktperson außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt
– Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder geöffnet
– Gastronomie bleibt weiter vorerst geschlossen
– Grundschulen und Kitas bleiben weiter vorerst geschlossen, jedoch wird die Notfallbetreuung ausgeweitet z.B. für Alleinerziehende und wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet
– Universitäten und Hochschulen bieten das Sommersemester vorerst digital an, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich
– Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime bleibt das derzeit gültige Besuchsverbot bestehen, Sterbebegleitung soll jedoch ermöglicht werden

 

außerdem:
– keine Großveranstaltungen vorerst bis mind. 31. August 2020 (abgesagt wurden bisher bereits u.a. der CSD in München, das Gäubodenfest in Straubing, Rock im Park in Nürnberg)
– ab Mai können ggf. wieder Gottesdienste unter bestimmten Sicherheitsstandards stattfinden (derzeit in Abstimmung)

 

Geöffnete Geschäfte

  • Lebensmittelhandel
  • Wochenmarkt Landshut
  • Getränkemärkte
  • Tierbedarfshandel
  • Brief- und Versandhandel
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Banken und Geldautomaten
  • Post
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Reinigungen
  • Handwerksbetriebe, Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten

Eine ausführliche Liste der geöffneten Geschäfte finden Sie hier.

Gutes tun in Zeiten der Krise

Viele Freiwilligendienstleistende können aktuell nicht mehr in ihren Einsatzstellen tätig sein, weil diese geschlossen sind, sie möchten sich aber weiterhin tatkräftig engagieren. Genauso suchen viele gemeinwohlorientierte Einrichtungen aufgrund der Covid-19-Pandemie Freiwillige, die gerne und regelmäßig helfen und unterstützen.

Eine Aktion des Bundesfamilienministeriums bringt beide Seiten zusammen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/freiwillige-helfen-jetzt

Nachbarschaftshilfe Landshut

Die Nachbarschaftshilfe bietet klassische Dienste wie Apothekengänge oder praktische Hilfen, etwa beim Einkaufen, an.

Wer die Dienste der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich unter der Telefonnummer 14274237 beziehungsweise unter der Hotline-Nummer 0157/34477372 melden.

Behelfsschutzmasken

Aktuell wird viel über das Thema Mundschutz gesprochen. Auch wenn das Tragen eines selbstgenähten Belhelfsmundschutzes nicht den Träger schützt, so schützt er das Umfeld vor einer Infektion. Der Mundschutz kann das Risiko der Übertragung des Coronavirus reduzieren, da er die Verteilung von Tröpfchen zumindest teiweise verhindert, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen. Eine Anleitung zum Selbernähen finden Sie unter folgendem Link:

https://sewsimple.de/anleitung-mundschutz-naehen-mit-schnittmuster/

Betreuung in der Schwangerschaft

Bei Fragen können sich werdende Eltern an die geburtshilflichen Abteilungen wenden:

Krankenhaus Landshut-Achdorf: 0871-404-2707

Krankenhaus Vilsbiburg: 08741-60-3177

Hilfreiche Telefonnummern

  • Hausärztlicher Notdienst: wählen Sie 116117, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben und Ihren Hausarzt nicht erreichen
  • die Arbeitsagentur bittet Anrufer darum, nach Möglichkeit in den Nachmittagsstunden anzurufen. Die Agenturen für Arbeit in Landshut, Pfarrkirchen, Dingolfing, Landau, Rottenburg und Vilsbiburg sind unter der Corona-Hotline, Telefon 0871-697555, von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Arbeitgeber können ihre Anliegen zu den gleichen Zeiten unter der Servicenummer 0800-4555520 klären.
  • Bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt:
    • Caritas-Frauenhaus: 274900
    • AWO-Frauenhaus: 921044
    • Landshuter Interventionsstelle (Lis) täglich bis 17h unter 4301148
  • Bei allgemeinen Fragen zum Thema Corona: das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Landshut ist von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und 14- 16h unter 0871-408-1805,-1806 oder -1807 zu erreichen. Mediziner beantworten hier die drängenden Anliegen der Bevölkerung.

Hilfreiche Websites

•Tagesaktuelle Informationen zum Virus liefert der Infektionsmotor Bayern:

http://www.coronavirus.bayern.de

•Weitere Informationen zur aktuellen Situation  finden Sie zudem auf der Seite des Landshuter Landratsamts:

https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Aktuelles.aspx?rssid=f556fe1f-c62f-46a8-ab11-6eaa1479c00a

•Gerüchte und Falschmeldungen zu Corona verbreiten sich so schnell wie das Virus selbst. Der #Faktenfuchs überprüft laufend Behauptungen:

https://www.br.de/nachrichten/faktenfuchs-faktencheck,QzSIzl3

•Die folgende Website führt viele Hilfsangebote in der Corona- Krise auf:

https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/index.php

Ich vertrete Sie in Berlin. Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie mich. Bleiben Sie informiert.

Büro Berlin:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 75269

Büro Landshut:
Neustadt 455
84028 Landshut
Tel: 0871 97 60 40 60