Corona: Bildung in Zeiten der Pandemie

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,

auch die Bildung ist stark durch die Ausbreitung des Corona-Virus ebenfalls stark beeinträchtigt und wirft viele Fragen auf: Wann öffnen die Schulen wieder? Finden Abitur- und MSA-Prüfungen statt? Was ist mit Vorlesungen an Hochschulen? u.v.m.
Da Schule und Bildung in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer fällt, können die Maßnahmen hier variieren. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zu den Maßnahmen in Bayern für Sie zusammengetragen:


Update vom 16. April 2020:

  • Grundschulen und Kitas bleiben weiter vorerst geschlossen, jedoch wird die Notfallbetreuung ausgeweitet z.B. für Alleinerziehende und wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet
  • weiterführende Schulen sind wieder geöffnet
    ab dem 27. April für Schülerinnen und Schüler, die Prüfungen im aktuellen Schuljahr (2020) ablegen
    ab dem 11. Mai für Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen, insbesondere derer, die Prüfungen im kommenden Schuljahr (2021) ablegen werden;
  • Universitäten und Hochschulen werden das Sommersemester digital stattfinden lassen; die Abnahme von Prüfungen im Präsenzbetrieb ist möglich;
  • Bibliotheken, ob staatlich, an Universitäten oder Hochschulen, haben ab 27. April unter bestimmten Sicherheits- und Hygienestandards wieder geöffnet

 

 

Information vom 18. März 2020:

  1. Nach aktuellem Stand sind alle allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, Schulen in freier Trägerschaft (inkludiert Einrichtungen des 2. Bildungsweges) sowie berufsbildende Schulen bis einschließlich 19. April geschlossen. Ob es dabei bleibt oder verlängert wird, wird noch entschieden.
  2. Der Unterricht wird auf medialem Weg weiter geführt. Dies kann über E-Mail, virtuellem Klassenräumen oder digitalen Kommunikationsmitteln geschehen. Das ist abhängig von Schulart und Klassenstand. Dies fängt den Unterrichtsausfall auf, kann den regulären Unterricht aber nicht vollständig nicht ersetzen.
  3. Die Lehrkräfte befinden sich weiterhin im Dienst. Sie sind für die Schüler zu den gängigen Unterrichtszeiten über den medialen Weg erreichbar. Außerdem planen sie die Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots.
  4. Termine für Abschlussprüfungen wurden aufgrund fairer Bedingungen verschoben. Die genauen Termine finden Sie hier.
  5. Notbetreuung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Außerdem gilt dies nur für Kinder, die sich in der Jahrgangsstufe 1-4 an einer Grundschule, in der Jahrgangsstufe 5-6 an einer weiterführenden Schule befinden oder eine Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung des Kindes eine ganztägige Betreuung erfordert.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (https://www.km.bayern.de/). Gerne können Sie mich auch für weitere Fragen direkt per E-Mail kontaktieren.

Ihr Anliegen senden Sie einfach an meine E-Mailadresse nicole.bauer@bundestag.de

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