Gebietskulisse der Düngeverordnung 

Mit dem Inkrafttreten der Düngeverordnung 2018 wurde eine Gebietskulisse festgelegt, wonach Deutschland in „grüne“, „weiße“ und „rote“ Gebiete eingeteilt wurde. Die Begründung der jeweiligen Einteilung wird mit den vor Ort gemessenen Nitratwerten im Grundwasser begründet. Dabei stellen die jeweiligen Gemarkungsgrenzen gleichzeitig die Grenzen der Gebiete dar.

Kleine Anfrage (Drucksache 19/17334, vom 21.02.2020)

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche geologischen, pedologischen und topografischen Gegebenheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einteilung in die Grundwasserkörper verwendet?
  2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Werte, die von lokalen Ereignissen im Naheinzugsbereich der Messstelle beeinflusst werden und nicht repräsentativ für den gesamten Grundwasserkörper sind, nicht ausschlaggebend für den gesamten Grundwasserkörper sind?
  3. Welchen Handlungsspielraum lässt die Bundesregierung den Bundesländern, um eine Binnendifferenzierung vorzunehmen, und beabsichtigt die Bundesregierung, das Messstellennetz zu verdichten, um trennschärfere Abgrenzungen vornehmen zu können?
  4. Welche Wirksamkeitsanalysen zu den Maßnahmen der 2017 erlassenen Düngeverordnung hat die Bundesregierung veranlasst, und welche Ergebnisse sind dabei zu Tage getreten?
  5. Anhand welcher Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, ob eine Fläche dem „weißen“ oder „roten“ Gebiet zugeordnet wird?
  6. Gelten, sofern eine Fläche im „roten“ Gebiet liegt, dann nach Kenntnis der Bundesregierung ausnahmslos alle zusätzlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen für „rote“ Gebiete gemäß dem noch zu verabschiedenden Referentenentwurf zur Novellierung der Düngeverordnung?
  7. Inwiefern ist es von der Bundesregierung geplant, in den betroffenen „roten“ Gebieten eine Feinjustierung der Gebietsgrenzen vorzunehmen?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-1917334-Duengemittel

Antwort-1917334-Duengemittel