Beitragsfreiheit und finanzielle Aspekte des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien mehr Geld für den Kitaausbau, die Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit und die Steigerung der Qualität von Kinderbetreuung vereinbart. Bis 2021 sollen dafür 3,5 Mrd. Euro investiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teil-habe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG oder „Gute-Kita-Gesetz“, www. bmfsfj.de/blob/128370/78fbf140a0c69a81af965bda63ccec37/gesetzentwurf- der-bundesregierung-data.pdf) wurde nun vorgelegt. Ziele dieses Gesetzes sind, bundesweit die Qualität frühkindlicher Bildung zu erhöhen, die Betreuung in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das KiQuTG soll im ganzen Bundesgebiet zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Bundesregierung will das Gesetz rasch verabschieden und es soll ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. Allerdings gab es schon frühzeitig Kritik am Konzept und der Umsetzung des Gesetzes von Seiten der Bundesländer, von Verbänden und Stiftungen (www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/970/007.html? cms_selectedTab=section-47, www.verbaende.com/news.php/Gute-Kita-Gesetz- Caritas-und-KTK-fordern-Nachbesserungen-beim-Entwurf-zum-Gute-Kita-Gesetz? m=123739, www.eafbund.de/gallery/news/news_225/180918_pm_agf_ gutekitage.pdf, www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und- positionen/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur- weiterentwicklung-der-qualitaet-in/). Die langfristig angestrebte komplette Beitragsfreiheit ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung (www.welt.de/politik/deutschland/article181331198/ Bertelsmann-Studie-Kita-Qualitaet-leidet-unter-Beitragsfreiheit.html) nur auf Kosten der Qualität realisierbar. Seitens der Bundesregierung ist eine Gewichtung der beiden Oberziele, auch hinsichtlich der Verteilung der Gelder, nicht bekannt. Der vorgelegte Gesetzentwurf wirft aus Sicht der Fragesteller Fragen zur Art der Finanzierung, zur Verteilung der Gelder sowie zur Mittelkontrolle auf.

Kleine Anfrage (Drucksache 19/5061, vom 17.10.2018)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gelder aus dem KiQuTG tatsächlich für die Qualitätssteigerung und nicht alleinig oder überwiegend für die Beitragsfreiheit eingesetzt werden? Gibt es Regelungen für eine Streuung der Gelder innerhalb der förderungsfähigen Maßnahmen oder eine Deckelung für einzelne Punkte, insbesondere für die Beitragsfreiheit?

2. Welche Bedingungen gelten für die geplante Beitragsfreiheit, was beinhaltet diese, und wird dies bundesweit einheitlich geregelt sein?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die geplante Beitragsfreiheit nicht dazu führt, dass Betreuungszeiten (und andere Leistungen), die nicht durch die Beitragsfreiheit abgedeckt sind, so teuer sind, dass Eltern, die diese in Anspruch nehmen, am Ende genau so viel wie bisher oder gar mehr bezahlen?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine verstärkte Nachfrage an Betreuungsplätzen und Betreuungsumfang im Zuge der Beitragsfreiheit (www.maz-online.de/Brandenburg/Gemeinden-fuerchten-Ueberlastung- durch-Gratis-Kita) Kitas und Kommunen überlasten wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begegnet sie diesem Problem?

5. Wie wird die Bundesregierung den Einsatz der Mittel in den Ländern über-prüfen, und welche Steuerungs- oder Sanktionsmöglichkeiten sind bei einer nicht sachgerechten Verwendung der Bundesmittel durch die Länder vorgesehen?

6. Plant die Bundesregierung eine periodische Überprüfung des sachgerechten Einsatzes von Bundesmitteln durch die Länder? Wenn ja in welcher zeitlichen Abfolge und in welcher Form? Wenn nein, bitte begründen.

7. Welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn bis zum 1. Januar 2019 nicht alle 16 Bundesländer einen Bund-Länder-Vertrag unterzeichnet haben, a)hinsichtlich des Inkrafttretens des KiQuTG und b)hinsichtlich des Mittelabflusses für das Haushaltsjahr 2019?

8. Welche Mittel und Ressourcen stellt der Bund den Ländern in welchem Zeit-raum für die in § 3 Absatz 1 KiQuTG geforderte Analyse der Ausgangslage zur Verfügung?

9. Welche Mittel und Ressourcen stellt der Bund den Ländern in welchem Zeit-raum konkret für die in § 5 Absatz 1 KiQuTG genannten Maßnahmen zur Verfügung (bitte nach Ländern, Gesamtbetrag sowie Beträge für einzelne Maßnahmen sowie für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)?

10. Werden die Bundesmittel aus dem KiQuTG nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt, und wie viel erhalten demnach die einzelnen Bundesländer (falls ja, bitte nach Bundesland und für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? Falls nein, nach welchem anderen Verteilungsschlüssel erfolgt sie, und was bedeutet dies für die einzelnen Bundesländer und für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022?

11. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verteilung der Mittel die absolute Anzahl der Kinder unter 6 Jahren oder die Anzahl der Kinder unter 6 Jahren, welche eine Kindertageseinrichtung besuchen (d. h. die Anzahl der Kita-Plätze; Antwort bitte begründen)?

12. Welcher Stichtag gilt für die Berechnung, und werden die Zahlen angepasst? Wenn ja, in welchem Rhythmus? Wenn nein, warum nicht?

13. Welcher Betrag ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 10 und 11 pro Kind (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022, nach Kindern unter 3 Jahren, Kinder von 3 bis 6 Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14. Wie würden die Bundesmittel aus einem Sondervermögen auf die Länder verteilt werden, und wie viel würden demnach die einzelnen Bundesländer erhalten (bitte nach Bundesland und für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)?

15. Welcher Betrag ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 14 und 11 pro Kind (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022, nach Kindern unter 3 Jahren, Kinder von 3 bis 6 Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

16. Bewertet die Bundesregierung die genannten Mittel als ausreichend, um eine wirkliche Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung zu erreichen? Wenn ja, wie begründet sie dies? Wenn nein, warum nicht?

17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die benötigten Finanzmittel ein, um eine bundesweit flächendeckende Beitragsfreiheit von Kita-Plätzen zu erreichen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die im KiQuTG vorgesehenen Finanzmittel insgesamt und für jedes einzelne Jahr bis 2022 (bitte erläutern)?

18. Sollen betriebliche Kitas, Hochschulkitas und Kitas öffentlicher Einrichtungen (wie z. B. die Bundestagskita) von den Mitteln aus dem KiQuTG ebenfalls profitieren? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-195061-KiQuTG-Beitragsfreiheit

Antwort-195061-KiQuTG-Beitragsfreiheit