Umwandlung von Ackerland in Grünland 

Seit 2013 umfassende Agrarreformen beschlossen wurden, gilt eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland. Laut einem BGH-Urteil vom 28. April 2017 (Aktenzeichen LwZR 4/16) müssen Landwirte, die Grünlandwirtschaft auf als Ackerland gepachteten Flächen betreiben, den Zu-stand des Ackerlands nach spätestens fünf Jahren wieder herstellen. Andernfalls kommt es zu Schadensersatzansprüchen (https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2017/BGH/Nutzung-von-als-Ackerland-verpachteten-Flaechen-als-Gruenland-Erhaltung-der-Ackerlandeigenschaft-und-Abwendung-der-Entstehung-von-Dauergruenland-durch-einen-rechtzeitigen-Umbruch-fuer-eine-ordnungsmaessige-Bewirtschaftung-Haftung-des-Paechters-bei-schuldhafter-Pflichtverletzung-fuer-den-durch-die-Entstehung-von-Dauergruenland-entstandenen-Schaden-Mitverschulden-des-Verpaechters?fbclid=IwAR2eYOPtoWK1wEMx6VZQd-QHYm8wgDiz-oF4DH4BHdf-JOjTQVKBnUY3jiM). Jeder EU-Mitgliedsstaat kann seit 2018 als Definition von Dauergrünland die zusätzliche Bedingung einführen, dass die Flächen fünf Jahre nicht umgepflügt wurden (sogenannte Pflugregelung). Deutschland macht von der Option der Pflugregelung Gebrauch, wodurch der Ackerlandstatus nach einer fünfjährigen Nutzung als Dauergrünland verloren geht (https://www.agrarheute.com/pflanze/gruenland/pflugregelung-beim-dauergruenland-wichtigsten-userfragen-543725). Konventionelle Betriebe, die ihre Milchviehhaltung auf die ökologisch besonders verträgliche Weideviehhaltung umstellen wollen und Bio-Betriebe, die erst neuerdings durch die Verordnung betroffen sind, sehen sich seitdem mit Bürokratie und wenig sinnvollen Umbruchsmaßnahmen im Fünfjahrestakt konfrontiert. Entweder muss die Weidehaltung aufgegeben oder die Viehanzahl deutlich verkleinert werden, da durch den Umbruch viele Flächen, die bis dato durchgehend beweidet werden konnten, wegfallen. Auch der verlorene Ackerlandstatus einer Fläche kann sich ökonomisch negativ auswirken, da der Bodenpreis für Grünland weit geringer ist als für Ackerland (https://www.bauernverband.de/situationsbericht/3-agrarstruktur/32-boden-und-pachtmarkt).

Kleine Anfrage (Drucksache 19/19944, vom 15.06.2020)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern will sich die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft, auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass entsprechende Grünland-Verordnungen EU-weit nach Ansicht der Fragesteller sinnvoll und praxisnah ausgestaltet oder abgeschafft werden?

2. In welchem Maße und bis wann plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die automatische Umwandlung von Acker-land in Grünland abgeschafft wird und falls dies nicht geplant ist, warum nicht?

3. Wie sieht die von der Bundesregierung favorisierte Neuregelung für den Verlust bzw. Erhalt des Ackerstatus bei dauerhaft mit Gras oder anderem Grünfutter bewachsenem Ackerland auf nationaler und auf europäischer Ebene aus?

4. Wie stellt sich die Bundesregierung einen Ersatz für den von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner erwähnten „Stichtag“ vor und ab wann könnte eine Alternativregelung in Kraft treten (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/080-agrarrat.html)?

5. Wie möchte die Bundesregierung die Weideviehhalter unterstützen, die aufgrund dieser Regelung regelmäßig ihre Weideflächen umbrechen und neu ansäen müssen?

6. Wie passt die Regelung, dass Grünland innerhalb von fünf Jahren umgepflügt und neu angesät werden muss und dass die Bundesregierung von der Option der Pflugregelung Gebrauch macht, mit dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben der Bundesregierung zusammen, für mehr Tierwohl, eine stärkere heimische Landwirtschaft, Ressourcenschonung sowie im Speziellen für den Erhalt der Weidewirtschaft zu sorgen?

7. Wie viele Mitteilungen/Anzeigen zum Umbruch von Grünland sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den zuständigen Behörden seit Inkrafttreten der Pflugregelung eingegangen (bitte Anzahl und Fläche in ha je Bundesland angeben)?

8. Wie viele Anträge zum Umbruch von Dauergrünland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Ziel einer Neuansaat seit Inkrafttreten der Pflugregelung gestellt (bitte nach Anzahl und Fläche je Bundesland aufschlüsseln)?

9. Wie hat sich die Dauergrünlandfläche in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 entwickelt (bitte jährlich und je Bundesland aufschlüsseln)?

10. Wie hat sich die mit Gräsern bzw. Grasmischungen bestellte Fläche, die nicht zum Dauergrünland zählen, seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jährlich und je Bundesland aufschlüsseln)?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-1919944-Umwandlung-Ackerland-Grünland

Antwort-1919944-Umwandlung-Ackerland-Grünland