Nicole Bauer, frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, spricht sich klar für die Abschaffung des §219a STGB aus, welcher das das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt.

Dabei ist Werbung nicht im Sinne von Reklame zu verstehen, sondern als reine Information – so ist es auch in der ärztlichen Berufsordnung vorgeschrieben.

„Frauen besitzen das Recht, sich über Abtreibungen genauso zu informieren wie über jeden anderen medizinischen Eingriff auch“, empört sich Bauer. In ihrer Bundestagsrede geht sie näher auf den Sachverhalt ein. Seriöse und verlässliche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch – die finde man aktuell nicht einfach so auf Google. Doch was man dort finde, seien Meinungsbilder und Stimmungsmache selbsternannter Lebensschützer, so Bauer – also gebe es alles, nur nicht sachliche Informationen von Ärzten. Stattdessen würden diese sogar noch vom Gesetzgeber empfindlich bestraft, wenn sie Patientinnen online informierten.

Frauen aus Niederbayern müssten für einen solchen Eingriff weite Wege auf sich nehmen – im gesamten Regierungsbezirk gebe es einen einzigen Arzt, der noch Schwangerschaftsabbrüche vornehme.

Bauer stellt aber auch unmissverständlich klar, dass sie und ihre Fraktion eine klare Grenze zum vorhergehenden Paragraphen 218 treffen: dieser regele die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen und solle daher nicht angetastet werden.