Bejagungsform: Nachtziel- und Wärmebildtechnik

1. Ab wann plant die Bundesregierung, für die Jäger und Kreisverwaltungsbehörden Rechtssicherheit zu schaffen, indem sie die Nachtziel- und Wärmebildtechnik als waidgerechte Bejagungsform in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit aufnimmt,
und wenn sie dies nicht plant, warum nicht (bitte begründen)?

2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Jagderfolg hinsichtlich der Seuchenbekämpfung (Afrikanische Schweinepest) ein, der sich bei einer Anwendung von Nachtzieltechniken einstellen wird, verglichen mit der bisherigen Streckenentwicklung, und welche Konsequenzen drohen aus Sicht der Bundesregierung den Kreisverwaltungsbehörden und den Jägern, die die Nachtzieltechniken freigeben bzw. anwenden?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 15. Oktober 2018, Drucksache 19/5155)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-195155-Bejagungsform