Folgen des Brexits für die Pflanzenschutzmittelverwendung

1. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, welche Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Fichtenborken- und Rüsselkäfern über die genannten (Auslauf-)Fristen (www.lwf.bayern.de/waldschutz/pflanzenschutz/239449/index.php) hinaus zugelassen sind, und inwiefern ist eine Verlängerung der Zulassungsenden geplant?

2. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, welche rechtlichen Bedingungen für Landwirte (z. B. Auslauffristen, Erlaubnis zum Anwenden, …) bei einem Brexit ohne Abkommen hinsichtlich der in Großbritannien zugelassenen und sich im Zulassungsverfahren befindlichen Pflanzenschutzmittelmittel gelten sollen, wenn
sich die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel rechtlich in einem Drittland befinden?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 14. September 2020, Drucksache 19/22675)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1922675-Brexit-Pflanzenschutzmittel