Schwangerschaftsabbrüche

1. War es Ziel der Bundesregierung beim Koalitionskompromiss zum „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, dass die bei der Bundesärztekammer geführte und kürzlich veröffentlichte Liste (www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-zweif e l t – a n – k o m p r o m i s s – z u – p a r a g r a f – 2 1 9 a -a-1280188.html) eine nach meiner Auffassung derart geringe Anzahl (nämlich 87) an Ärztinnen und Ärzte aufführt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dass man an der Versorgungssicherheit in Deutschland, der regionalen Verteilung, dem Aufnahmeprozedere in die Liste, der Öffentlichkeitsarbeit für das neue Gesetz sowie einer unzureichenden Zusammenarbeit bzw. Abstimmung zwischen Bund und Ländern zweifeln muss, und wenn nein, welche konkreten Schritte
will die Bundesregierung nun unternehmen?

2. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Schwangerschaftsabbrüche in das Leistungsspektrum öffentlicher Krankenhäuser als Teil der Versorgungssicherheit aufzunehmen?

3. Wer wird die vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn geplante Studie zu den psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen durchführen (www.spiegel.de/politik/deutschland/spdzweifelt-an-kompromiss-zu-paragraf-219aa-1280188.html)?

4. Welcher Zeitplan ist für die Durchführung der Studie vorgesehen?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 02. September 2019, Drucksache 19/13020)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1913020-Schwangerschaftsabbrüche