Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraph 219a StGB erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

Paragraph 219a Strafgesetzbuch muss komplett abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch ändern soll, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer kritisiert den Beschluss: „Die Änderung des Paragraphen 219a StGB führt zu keiner echten Verbesserung für die betroffenen Frauen und Ärzte.“ Nach der geplanten Gesetzesänderung dürfen Ärzte zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen –   mehr aber nicht. Bauer erläutert: „Das schränkt nicht nur weiterhin die Informationsfreiheit der Frauen ein, sondern gibt Ärzten auch keine größere Rechtssicherheit.“ Das sei ein vollkommen unverständliches Misstrauensvotum von Union und SPD gegenüber den Ärzten. „Der Fall der Ärztin Kristina Hänel würde so wieder vor den Gerichten landen“, unterstreicht die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag. „Leidtragende sind vor allem aber die betroffenen Frauen, denen es in einer Ausnahmesituation weiterhin unnötig schwer gemacht wird.“ Es müsse endlich eine tragfähige Lösung für die Frauen und Ärzte geben. „Dafür muss der Paragraph 219a StGB ganz abgeschafft werden“, fordert Bauer.