Antrag “Frauenhäuser als Teil des staatlichen Schutzauftrages wahrnehmen”
Nach Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Viele dieser Frauen suchen Schutz und Zuflucht im Frauenhaus, deren Ausstattung ist in Deutschland jedoch unzureichend. Das muss sich schleunigst ändern! Die Istanbul-Konvention muss umgesetzt werden und den daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Allgemeinen sowie zur Sicherstellung von Plätzen in Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen nachgekommen werden, zum Schutz der Frauen und Kinder!
Antrag (Drucksache 19/15770, vom 10.12.2019)
Hier sind die Orginalschriftstücke zum Download: