In den Nachverhandlungen zur Strom- und Gaspreisbremse konnte die wirtschaftliche Sicherheit für die Betreiber von Biogasanlagen gesichert werden!

Landkreis Landshut. Es gab bis zuletzt harte Verhandlungen über die Einzelheiten der Strom- und Gaspreisbremse, welche in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde. Dabei ging es für die Region Landshut um wichtige Themen der Versorgungssicherheit. Ursprünglich sollten große Teile der Erlöse von Biogas-Anlagen abgeschöpft werden. Betroffen gewesen wären nach Schätzungen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) zwischen 2000 und 3000 Biogasanlagen. Viele Betreiber hätten ihre Produktion einstellen oder wirtschaftliche Verluste hinnehmen müssen. Deshalb brachte sich die FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer gleich nach ihrem Mutterschutz intensiv in die Verhandlungen ein.

„Ich habe mich grundsätzlich schwer getan mit dieser Gesetzesmaßnahme. Wenn wir schon über einen befristeten Zeitraum die Erlöse von Energieproduzenten abschöpfen, dann müssen diese auch weiter wettbewerbsfähig bleiben. Mich haben in den letzten Wochen unzählige Schreiben von Anlagenbetreibern aus Bayern erreicht, die nicht mehr wussten, wie sie mit den geplanten Regelungen ihren Betrieb aufrechterhalten sollten. Viele von ihnen hatten erst kürzlich in ihre Standorte investiert, um eine flexible Versorgung für die Region sicherzustellen. Diese Investitionen wären ihnen nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum Verhängnis geworden.“

Zunächst war im Gesetz vorgesehen, alle Anlangen mit einer installierten Leistung ab 1 MW in die Übererlösabschöpfung einzubeziehen. Dadurch wären ausgerechnet die kleinen Biogas-Anlagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die durch ihren flexiblen Betrieb einen ganz besonders wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Viele von ihnen haben zwar eine installierte Leistung über 1 MW, sie speisen aber durchschnittlich deutlich weniger Energie in das System ein. Durch einen neuen Berechnungsschlüssel, der dieser Nutzungsweise Rechnung trägt, sind jetzt laut DBFZ nur noch 188 Biogas-Standorte vom neuen Gesetz betroffen.

„Für die größeren Biogasanlagen, die von der Überschussabschöpfung weiterhin betroffen sind, konnten wir einen erhöhten Sicherheitspuffer von 9 Cent pro Kilowattstunde aushandeln. Damit tragen wir den stark gestiegenen Preisen im Bereich der Biomasse besser Rechnung und geben den Betreibern finanzielle Spielräume“, erklärte die Wirtschaftspolitikerin Bauer. „Dass sich der Einsatz der FDP-Fraktion gelohnt hat, freut mich ganz besonders für die vielen Biogas-Anlagen in Bayern, die nun in eine deutlich bessere wirtschaftliche Zukunft blicken, als nach dem Gesetzentwurf befürchtet.“

Mit einem steigenden Anteil von Erneuerbaren Energien im Stromsystem werden flexible Biogas-Anlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, um die Versorgungssicherheit auch dann sicherzustellen, wenn witterungsbedingt nur wenig Strom aus Wind und Sonne produziert werden kann.

 

Bildtext: FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer freut sich über den Erfolg: Biogasanlagen bleiben weitestgehend von der Übererlösabschöpfung ausgenommen. (Foto: Nicole Bauer)