smartGermany – Digitale Infrastruktur im ländlichen Raum

Der ländliche Raum erbringt wichtige und vielfältige Produktions- und Dienstleistungen für die Bevölkerung. Um diesem Anspruch auch weiterhin gerecht zu werden, ist der Zugang zu einem flächendeckenden, hochleistungsfähigen Mobilfunknetz von größter Wichtigkeit. Das Mobilfunknetz in der Bundesrepublik Deutschland ist teilweise sehr gut, streckenweise aber auch nur sehr unzureichend ausgebaut (www.test.de/Mobilfunknetze- im-Test-Welches-ist-das-beste-im-Land-5183461-0/). Große Teile des ländlichen Raums sind nicht zufriedenstellend mit mobilem Internet ausgestattet und entsprechen somit nicht dem heutigen Standard. Deutschlandweit sind besonders die Mittelgebirgs- und Grenzregionen benachteiligt und weisen einen vergleichs-weise schlechten Versorgungsgrad auf. Eine global angelegte Studie von OpenSignal (2018, https://opensignal.com/reports/ 2018/02/state-of-lte) gibt Aufschluss über die genauen Zahlen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung in Deutschland: Deutschland liegt weit abgeschlagen hinter asiatischen und nordeuropäischen Staaten sowie zahlreichen Entwicklungsländern, auch wenn wenigstens ein Anbieter mitunter passable Versorgungsgrade erzielt. Die 4G-Downloadgeschwindigkeit liegt in Deutschland durchschnittlich bei 22,7 Mbit/s, im Vergleich führt Singapur die Rangliste mit 44,3 Mbit/s an. Die 4G-Verfügbarkeit in Deutschland liegt bei 65,7 Prozent, in Südkorea bei 97,5 Prozent. Das bedeutet, dass Deutschland einen sehr großen Nachholbedarf hinsichtlich der Digitalisierung vor allem im ländlichen Raum hat. Die bisherige Vorgehensweise war offensichtlich nicht effizient genug. Daher sollten die bisherigen Defizite bei den 4G-Netzen aufgeholt und ein 5G-Netz in der Fläche aufgebaut werden. Wir dürfen den technologischen Anschluss nicht verlieren. Nach einem Vergleich der Studie von 2018 zu 2016 hat sich die 4G-Qualität in Deutschland verbessert, wenngleich es ein sehr langsamer Prozess ist (Anstieg um jeweils zwei Prozentpunkte bei Geschwindigkeit und Verfügbarkeit). Für viele Unternehmen und Hidden Champions im ländlichen Raum ist eine flächendeckende, hochleistungsfähige Mobilfunk- und Breitbandversorgung unerlässlich und wird für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg dringendst benötigt. Aber auch für die Bürger vor Ort ist die Versorgung ein wesentliches Kriterium für mobiles Arbeiten und ihre Lebensqualität auf dem Land.

Kleine Anfrage (Drucksache 19/8312, vom 13.03.2019)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse der OpenSignal-Studie zur Netzabdeckung im Vergleich der EU-Länder? Wenn nein, welche Erkenntnisse liegen ihr diesbezüglich vor?

2. Welche Ursachen begründen mögliche Abweichungen zur deutschen Netzabdeckung nach Auffassung der Bundesregierung?

3. Welche unterschiedlichen Standards bei der Genehmigung und beim Bau von Sende- bzw. Empfangsinfrastruktur gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Europa?

4. Wie lange dauert ein durchschnittliches Genehmigungsverfahren für den Bau einer Sende- und Empfangsinfrastruktur bzw. eines Funkmastes? a)Wie unterscheidet sich die Dauer in der Stadt und auf dem Land? b)Wie lange dauert ebenjenes Verfahren in den anderen europäischen Staaten?

5. Wie weichen die Gebühren der Mobilfunknetzbetreiber nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den anderen EU-Staaten von den Gebühren in Deutschland ab?

6. Hält die Bundesregierung die Ausbauauflagen der Bundesnetzagentur für den flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunkausbau für ausreichend?

7. Welche Gründe stehen nach Auffassung der Bundesregierung dem Aufbau eines flächendeckenden 4G-Netzes in ländlichen Regionen entgegen?

8. Wie schätzt die Bundesregierung den flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunkausbau in Deutschland hinsichtlich der Attraktivität des ländlichen Raums ein?

9. Wie steht die Bundesregierung zu einer vorzeitigen Verlängerung der Lizenzen für das bisherige 4G-Frequenzspektrum im Gegenzug gegen weiterreichende Versorgungsauflagen, um weiße Flecken zu schließen und 5G schneller in die Fläche zu bringen? Würden sich dadurch Einsparpotentiale erschließen lassen?

10. Welche Verantwortung tragen nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunen beim bisherigen Ausbau der Sende- bzw. Empfangsinfrastruktur?

11. Können nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunen an einer Beschleunigung des Mobilfunkausbaus mitwirken, und wenn ja, wie? Welche Kosten würde dies für die Kommunen mit sich bringen?

12. Wie wird für die Bundesregierung zwischen den Kommunen in Verdichtungsräumen und in ländlichen Räumen differenziert, hinsichtlich der Investitionen der gewinnorientierten Mobilfunknetzbetreiber und der Aufwendungen des Steuerzahlers (Förderprogramme und Aufwendungen der Kommunen; bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13. Wie soll eine „staatlich geregelte Infrastrukturerschließung in ländlichen Ge-bieten“ erfolgen (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Forst- und Waldwirtschaft 4.0“ auf Bundestagsdrucksache 19/7162)? a)Ist eine staatliche Infrastrukturgesellschaft geplant? b)Wenn ja, an welches Bundesministerium soll diese angegliedert sein? c)Soll eine solche staatliche Infrastrukturgesellschaft eigene Frequenzen in Anspruch nehmen oder soll diese Infrastruktur (z. B. Funkmasten) für die privaten Infrastrukturanbieter zur Verfügung stellen?

14. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden das angekündigte Gesamtkonzept für den Mobilfunk ausarbeiten?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-198312-smartGermany

Antwort-198312-smartGermany