Die Bundesregierung bringt eine Gesetzesnovelle des §40 Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) auf den Weg, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen bereits im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem werden die fehlenden Löschfristen bemängelt und die Bundesregierung hat bislang eine nur unzureichende Lösung vorgeschlagen. Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer, Berichterstatterin für Ernährung, bringt daher in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft einen Änderungsantrag ein. Sie fordert, dass die Löschfrist längstens drei Monate betragen darf, die Löschung aber schnellstmöglich nach Beseitigung der Mängel erfolgen soll. Dafür müssen aber zuverlässige und schnelle Nachkontrollen erfolgen. Außerdem sollen nur für den Verbraucher relevante Verstöße veröffentlicht werden. „Die Löschfrist auf ein halbes Jahr oder mehr auszudehnen ist Irrsinn und Hygiene-Smileys an jede Bäckerei zu kleben ist lächerlich.“, konstatierte Bauer. Der bürokratische Aufwand sei einerseits viel zu hoch für kleine und mittelständische Betriebe. Außerdem ruiniere es das Lebensmittelhandwerk, wenn unter Umständen jahrelang schon längst behobene Verstöße immer noch öffentlich gemacht seien.

Bauer hält auch den Bußgeldkatalog für überholt. „Erstens brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung. Zweitens muss die Bagatellgrenze von 350 € auf 1.000 € heraufgesetzt werden“, forderte Bauer.