„Das Innenministerium bestimmt, ob Hopfen, Malz und Gemüse verloren sind.“, meinte FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer beim Treffen mit Klaus Herpel, Geschäftsführer der Mamminger Konserven im größten Gurkenanbaugebiet Europas. Hier werden 75.000 Tonnen Gurken verarbeitet.

Bauer und Herpel diskutierten über die Saisonarbeitskräfte, die das Unternehmen und die Bauern in der Region zu Anbau, Kulturpflege und Ernte von Gemüse – insbesondere Gurken – aber auch Hopfen einsetzen. Herpel bestand darauf, dass die Erntehelfer, zumeist aus dem europäischen Ausland, bestens ausgebildet und erfahren seien und nicht einfach ersetzt werden könnten. Der Terminus „Fachkräfte“ sei daher zutreffender als der Begriff „Erntehelfer“. Alle anderen Vorschläge seien zwar gut gemeint, aber wenig praktikabel: „Spätestens wenn die Kurzarbeiter wieder voll arbeiten, gehen uns zur Hochsaison die Erntehelfer aus“, meinte er. Bauer betonte, dass sich die Liberalen seit Beginn der Krise für die Erntehelfer eingesetzt hätten, denn wir müssen „die Lebensmittelsicherheit in den Vordergrund stellen“. Unser Selbstversorgungsgrad bei Gemüse liege bei nicht einmal 40 %, Hauptbezugsquellen seien Italien und Spanien, aber auch diese beiden Staaten seien durch die Corona-Krise betroffen. Daher gelte es laut Bauer umso mehr, systemrelevante Branchen und Sektoren in Deutschland zu unterstützen. „In Krisenzeiten erleben Konserven eine Renaissance“, fügte Herpel hinzu und unterstrich seine Aussage, indem er auf den gesteigerten Umsatz seines Unternehmens hinwies.

Dass sich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesinnenminister Seehofer auf die Einreise von insgesamt 80.000 Saisonarbeiter geeinigt hatten, nahmen Bauer und Herpel positiv zur Kenntnis. „Das kann erst der Anfang sein“, kommentierte Bauer die Meldung am Donnerstagnachmittag – immerhin seien deutschlandweit rund 300.000 Saisonarbeiter in Landwirtschaft notwendig. Herpel indes setzte auf den bereits ausgearbeiteten Notfallplan: ohne Weiteres kann das Unternehmen Fachkräfte aufnehmen, für die eine zweiwöchige Quarantänepflicht und weitere Sicherheitsvorkehrungen im weiteren Verlauf ihres Arbeitseinsatzes gelten.