Düngeverordnung 

1. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, inwiefern bei der Umsetzung der überarbeiteten und am 27. März 2020 bzw. 3. April 2020 im Bundesrat zu beschließenden Düngeverordnung Übergangsregelungen für landwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger angedacht sind, und wie verhält es sich für die Landwirte mit der neuen Regelung, wenn die Baugenehmigungen seitens der Bau- und Landratsämter noch gar nicht erteilt wurden?

2. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, inwiefern die Einstufung der Landwirtschaft als „systemrelevant“ (www.lopagrar.com/management-und-politik/news/coronakriselandwirtschaft-ist-systemrelevant-12002265.html) Auswirkungen auf die Novellierung der Düngeverordnung besitzt, und gibt es zwischen der Bundesregierung und dem Lebensmittelhandel eine Vereinbarung zur Systemrelevanz dieser Branche?

(Schriftliche Einzelfragen in der Woche vom 30. März 2020, Drucksache 19/18344)

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Schriftliche Einzelfragen und Antworten-1918344-Düngeverordnung