Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

Im Jahr 2017 hat das Statistische Bundesamt zwischen Frauen und Männern einen Entgeltunterschied von 21 Prozent zu Gunsten der Männer festgestellt. Vergleichsgrundlage war der Bruttostundenlohn von Männern. Dieser Entgeltunter-schied war unabhängig von Berufs- und Branchenwahl sowie Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation (https://de.statista.com/statistik/ daten/studie/3261/umfrage/gender-pay-gap-in-deutschland/). Auch hinsichtlich der Berufsbranchen, der Positionen und Altersgruppen hat das Statistische Bundesamt Entgeltunterschiede festgestellt (https://de.statista.com/ statistik/daten/studie/411572/umfrage/verdienstabstand-zwischen-maennern-und- frauen-gender-pay-gap-in-deutschland-nach-berufen/). Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) verabschiedet, das am 6. Juli 2017 in Kraft trat (www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/ BJNR215210017.html). Gemäß diesem Gesetz können Frauen und Männer seit dem 6. Januar 2018 in bestimmten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen einen Auskunftsanspruch hinsichtlich ihres Entgelts und einer Vergleichstätigkeit geltend machen. Das Gesetz soll dazu führen, dass sich der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern verringert.

Anfrage (Drucksache 19/8162, vom 06.03.2019)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 6. Januar 2018 den Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz geltend gemacht (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen und Bundesländern, in absoluten und Prozentzahlen aufschlüsseln)?

2. Um wie viel Prozent hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Ver-dienstunterschied zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit Inkrafttreten des Gesetzes verändert (bitte nach Branchen, Positionen und Bundesländern aufschlüsseln)?

3. In wie vielen Fällen hat die Inanspruchnahme des Entgelttransparenzgesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung zu Gehaltsverhandlungen geführt (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen, Teilzeit- und Vollzeitstellen und Bundesländern aufschlüsseln)?

4. Bei wie vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat das Entgelttransparenzgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Gehaltsanpassung geführt (bitte nach Geschlecht, Branchen, Positionen, Teilzeit- und Vollzeit-stellen und Bundesländern aufschlüsseln)?

5. In welchem Zeitraum und mit welcher Zielgröße hat die Bundesregierung vor, den Erfolg des Entgelttransparenzgesetzes zu messen?

6. Warum nehmen manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz in Anspruch, und was hält nach Kenntnis der Bundesregierung andere davon ab?

7. Wie hoch sind die Kosten, die nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes für die betroffenen Unternehmen entstanden sind, und welche Kosten wird es nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden vier Jahren verursachen (bitte nach Wirtschaftsbranche und Bundesland aufschlüsseln)?

8. Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite erhalten (bitte nach Geschlecht, Branchen, Unternehmensgröße und Bundesländern aufschlüsseln)?

Hier sind die Originalschriftstücke zum Download

Kleine Anfrage-198162-Entgelttransparenzgesetz

Antwort-196533-Entgelttransparenzgesetz